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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

ANHANG XXXII

ANHANG XXXII



ZUSATZDATEN FÜR DAS VALIDIERUNGSSYSTEM

DatenfeldCodeGegenstandObligatorisch (O)/fakultativ (F)
1.GeschäftsregelnBUSGeschäftsregeln, die bestimmen, welche Validierungen im Validierungssystem ausgeführt werden
2.Geschäftsregel IDBREigener Code für jede Art von Überprüfung, Validierung, Kontrolle usw.O
3.PrimärdatenD1Gibt an, welcher Datensatz validiert wirdO
4.SekundärdatenD2Gibt an, welche Datensätze aus Primärdaten validiert werdenO
5.EU-VorschriftenLEVerweis auf geltende Verordnungen und ArtikelO
6.Rechtliche AnforderungenRQKurze Zusammenfassung rechtlicher AuflagenO
7.ValidierungseinzelheitenVSDetaillierte Aufstellung, was validiert wirdO
8.Validierungsunstimmig-keitenINCBei der Validierung festgestellte Unstimmigkeiten
9.Aufzeichnungsnummer der UnstimmigkeitRNEinmalige Kennung oder Aufzeichnungsnummer der UnstimmigkeitO
10.Geschäftsregel IDBREigener Code für jede Art von Überprüfung, Validierung, Kontrolle usw.O
11.Aufzeichnungsnummer der validierten MeldungRVEinmalige Kennung oder Aufzeichnungsnummer der validierten Meldung aus den PrimärdatenO
12.Art der UnstimmigkeitIYArt der festgestellten UnstimmigkeitO
13.Größe der UnstimmigkeitIVWenn zutreffend, Zahlenwert/Differenz/Größe der festgestellten Unstimmigkeitggf. O
14.OriginalwertOROriginalwert vor BerichtigungO
15.Follow-upFUErläuterung, warum Daten widersprüchlich sind, und FolgemaßnahmenF
16.Ergebnisse des Follow-upFRBerichtigter Wert für gegebene Unstimmigkeitggf. O
17.Follow-up abgeschlossenFXAngabe, ob Folgemaßnahmen abgeschlossen oder noch offenggf. O
18.Datum Abschluss Follow-upFDDatum, zu dem das Problem vollständig gelöst ist und das Ergebnis des Verstoßverfahrens vorliegtggf. O
19.VerstoßverfahrenIPWenn zutreffend, Verweis auf das eingeleitete Verstoßverfahren oder von den Behörden ergriffene gerichtliche Schritteggf. O
20.ValidierungsangabenVALValidierungsangaben zu einem bestimmten Element und einer bestimmten Geschäftsregel. Als Subelement des validierten Elements angeben.
21.Datum der ValidierungVDDatum der ValidierungO
22.Verweis auf UnstimmigkeitRIEinmalige Kennung oder Aufzeichnungsnummer der Unstimmigkeitggf. O
23.VMS-DatenVMSPositionsdaten, die das VMS liefert
24.RegistrierlandFSFlaggenstaat des Schiffs. ISO-Alpha-3-LändercodeO
25.EU-Fischereiflottenregister-nummer des Schiffes (CFR)IRIm Format AAAXXXXXXXXX, wobei A für Großbuchstaben steht (Land der Erstregistrierung innerhalb der EU) und X für Buchstaben oder ZiffernO
26.Internationales RufzeichenRCInternationales Rufzeichen, wenn CFR nicht aktuell oder nicht zugeteiltggf. O
27.SchiffsnameNAName des SchiffesF
28.FangreisenummerTNLaufende Nummer der FangreiseO
29.MeldungsnummerRNJeder Meldung zugeteilte einmalige fortlaufende NummerO
30.Datum und UhrzeitDTDatum und Uhrzeit der ÜbertragungO
31.Teilmeldung PositionPOSPosition beim Rückwurf (siehe Einzelheiten der Subelemente oder Attribute POS)O
32.GeschwindigkeitSPGeschwindigkeit des Schiffes in Knoten (nn,n)O
33.KursCOKurs des Schiffes in Grad (0-360)O
34.Datum und Uhrzeit des BehördeneingangsDRDatum und Uhrzeit des Eingangs bei der BehördeO
35.ManuellMAGibt an, ob Daten elektronisch übermittelt oder von Hand eingegeben werden (ja/nein)O
36.Datum und Uhrzeit der manuellen DateneingabeDMWenn zutreffend, Datum und Uhrzeit der manuellen Eingabe von Daten in die Datenbankggf. O