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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • : Regeln für den Datenaustausch

Art. 146b Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
a)
„Übertragungsmittel“ das elektronische Netz für den Austausch von Fischereidaten, das die Kommission allen Mitgliedstaten und der von ihr benannten Stelle für den standardisierten Datenaustausch zur Verfügung stellt;
b)
„Bericht“ die elektronisch aufgezeichneten Informationen;
c)
„Meldung“ den Bericht im entsprechenden Format für die Übermittlung;
d)
„Anfrage“ eine elektronische Meldung, mit der verschiedene Berichte angefordert werden.