Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik
(1) Die Satellitenortungsanlagen, die an Bord der Fischereifahrzeuge der Union installiert sind, gewährleisten jederzeit die automatische Übertragung folgender Daten an das FÜZ des Flaggenmitgliedstaats:
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Satellitenortungsanlagen gegen falsche Positionsmeldungen geschützt sind und nicht von Hand verstellt werden können.