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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

ANHANG XXVI

ANHANG XXVI

FORMAT DES KONTROLLBEOBACHTERBERICHTS



ANGABEN ZUM BEOBACHTER
Name
Bestellt von (zuständige Behörde)
Eingesetzt von (Einsatzbehörde)
Einsatzbeginn
Einsatzende



ANGABEN ZUM FISCHEREIFAHRZEUG
Typ
Flaggenstaat
Name
Kennnummer im Flottenregister der Gemeinschaft
Externe Kennzeichen
Internationales Rufzeichen
IMO-Nummer
Antriebsmaschinenleistung
Länge über alles



MITGEFÜHRTES FANGGERÄT
1.
2.
3.



BEOBACHTETES, AUF DER FANGREISE EINGESETZTES FANGGERÄT
1.
2.
3.



ANGABEN ZU DEN FANGEINSÄTZEN
Fangeinsatz-Referenznummer (gegebenenfalls)
Datum
Eingesetztes Fanggerät
Abmessungen
Maschenöffnung
Angebrachte Vorrichtungen
Uhrzeit FangeinsatzbeginnUhrzeit Fangeinsatzende
Position bei Fangeinsatzbeginn
Tiefe bei Beginn
Tiefe bei Fangeinsatzende
Position bei Fangeinsatzende



FÄNGEArtAn Bord behaltenZurückgeworfen
Geschätzte Menge jeder Art in kg LebendgewichtäquivalentMindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingehalten
Unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
Geschätzte Menge der Zielart(en) in kg LebendgewichtäquivalentMindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingehalten
Unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
Geschätzte Menge der Zielart(en) in kg LebendgewichtäquivalentMindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingehalten
Unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
Geschätzter Gesamtfang in kg LebendgewichtäquivalentMindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingehalten
Unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
BEMERKUNGEN ZU NICHT EINGEHALTENEN VORSCHRIFTENZUSAMMENFASSUNG FANGREISEENDE

UNTERSCHRIFT BEOBACHTER

DATUM