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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL III: FISCHEREIKONTROLLE
    • KAPITEL III: Gemeinsame Vorschriften für Fischereilogbücher, Umladeerklärungen und Anlandeerklärungen in Papier- oder elektronischer Form
      • Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften für das Ausfüllen und Übermitteln von Umlade-/Anlandeerklärungen

Art. 55 Fangeinsätze von zwei oder mehr  Fischereifahrzeugen der Union

Unbeschadet möglicher Sonderbestimmungen sind bei gemeinsamen Fangeinsätzen von zwei oder mehr  Fischereifahrzeugen der Union

aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder
aus demselben Mitgliedstaat, die aber ihre Fänge in einem anderen als ihrem Flaggenmitgliedstaat anlanden,

die Fänge dem  Fischereifahrzeug der Union zuzurechnen, das die Fischereierzeugnisse anlandet.