freiRecht
Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL III: FISCHEREIKONTROLLE
    • KAPITEL III: Gemeinsame Vorschriften für Fischereilogbücher, Umladeerklärungen und Anlandeerklärungen in Papier- oder elektronischer Form
      • Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften für das Ausfüllen und Übermitteln von Umlade-/Anlandeerklärungen

Art. 53 Abweichungen bei umgeladenen Fängen

Gibt es Abweichungen bei den Mengen umgeladener Fänge zwischen dem umladenden Schiff und dem übernehmenden Schiff, wird die höhere Menge als umgeladene Menge angesetzt. ²Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ermittelt wird, welches Gewicht die vom umladenden auf das übernehmende Schiff umgeladenen Fischereierzeugnisse tatsächlich haben.