freiRecht
Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL IV: KONTROLLE DER VERMARKTUNG
    • KAPITEL II: Wiegen von Fischereierzeugnissen
      • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften zum Wiegen

Art. 69 Geltungsbereich

Unbeschadet der Artikel 78 bis 89 der vorliegenden Verordnung gelten die Bestimmungen in diesem Kapitel für Anlandungen von  Fischereifahrzeugen der Union in einem Mitgliedstaat und Umladungen von  Fischereifahrzeugen der Union in Häfen oder nahe der Küste eines Mitgliedstaats sowie für das Wiegen von Fischereierzeugnissen an Bord von  Fischereifahrzeugen der Union in  Unionsgewässern.