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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL VI: INSPEKTIONEN
    • KAPITEL I: Durchführung von Inspektionen
      • Abschnitt 5: Marktinspektionen

Art. 110 Allgemeine Grundsätze

Bei der Besichtigung von Kühlhäusern, Groß- und Einzelhandelsmärkten, Restaurants oder anderen Räumlichkeiten, in denen Fisch nach der Anlandung gelagert und/oder verkauft wird, überprüfen und notieren die Inspektoren alle sachdienlichen Einzelheiten, die in dem entsprechenden Inspektionsberichtsmodul in Anhang XXVII der vorliegenden Verordnung festgelegt sind.