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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL III: FISCHEREIKONTROLLE
    • KAPITEL II: Fischereilogbuch, Anlandeerklärung und Umladeerklärung in elektronischer Form
      • Abschnitt 1: Ausfüllen und Übermittlung von Fischereilogbuch sowie der Angaben der Anlandeerklärung und Umladeerklärung in elektronischer Form

Art. 43 Obligatorische Daten im Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Die Datenelemente, die die Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union gemäß den Unionsvorschriften im Fischereilogbuch, in der Umladeerklärung, in der Vorabmeldung und in der Anlandeerklärung aufzeichnen müssen, sind auch beim Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten obligatorisch.