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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • : Regeln für den Datenaustausch

Art. 146e Berichtigungen

Berichtigungen von Berichten werden im selben Format wie der ursprüngliche Bericht aufgezeichnet; dabei ist gemäß UN/CEFACT P1000-1: „General Principles“ (Allgemeine Grundsätze) anzugeben, dass es sich bei dem Bericht um eine Berichtigung handelt.