Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Titels über ihr nationales Punktesystem für Kapitäne gemäß Artikel 92 Absatz 6 der Kontrollverordnung.