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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL IV: KONTROLLE DER VERMARKTUNG
    • KAPITEL II: Wiegen von Fischereierzeugnissen
      • Abschnitt 2: Besondere Vorschriften für das Wiegen bestimmter pelagischer Arten

Art. 87 Verkaufsbeleg und Übernahmeerklärung

Die natürliche oder juristische Person, die für die Vorlage von Verkaufsbelegen und Übernahmeerklärungen verantwortlich ist, legt diese Erklärungen für die Arten gemäß Artikel 78 der vorliegenden Verordnung den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats nach Aufforderung vor.