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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL VI: INSPEKTIONEN
    • KAPITEL III: Inspektionsbericht

Art. 117 Kopie des Inspektionsberichts

Der Betreiber erhält spätestens 15 Arbeitstage nach Abschluss der Inspektion eine Kopie des in Artikel 116 der vorliegenden Verordnung genannten Inspektionsberichts, wobei die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zu beachten sind, dessen Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Inspektionsort untersteht. ²Wird ein Verstoß festgestellt, unterliegt die Offenlegung des Berichts den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats zur Offenlegung von Informationen.