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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL IV: KONTROLLE DER VERMARKTUNG
    • KAPITEL II: Wiegen von Fischereierzeugnissen
      • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften zum Wiegen

Art. 75 Zugang der zuständigen Behörden

Die zuständigen Behörden haben jederzeit uneingeschränkten Zugang zu Wiegesystemen, Wiegebüchern, schriftlichen Erklärungen und allen Räumlichkeiten, in denen die Fischereierzeugnisse gelagert oder verarbeitet werden.