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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL VI: INSPEKTIONEN
    • KAPITEL I: Durchführung von Inspektionen
      • Abschnitt 3: Inspektionen im Hafen

Art. 107 Inspektion von bestimmten pelagischen Anlandungen

Bei Anlandungen von Hering, Makrele, Stöcker und Blauem Wittling gemäß Artikel 78 stellen die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats sicher, dass mindestens 7,5 % der angelandeten Mengen jeder Art und mindestens 5 % der Anlandungen umfassend inspiziert werden.