ANHANG XXXVII
ANHANG XXXVII
AUFSTELLUNG DER MINDESTANGABEN ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FÜNFJAHRESBERICHTE ÜBER DIE ANWENDUNG DER KONTROLLVERORDNUNG
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
ZUSAMMENFASSUNG
Artikel 5 bis 7 der Kontrollverordnung
2. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU GEWÄSSERN UND RESSOURCEN
ZUSAMMENFASSUNG
2.1 Artikel 6 der Kontrollverordnung
FANGLIZENZEN:
- —
- Anzahl ausgestellter Fanglizenzen
- —
- Anzahl vorübergehend ausgesetzter Fanglizenzen
- —
- Anzahl endgültig entzogener Fanglizenzen
- —
- Anzahl festgestellter Fanglizenzverstöße
2.2 Artikel 7 der Kontrollverordnung
FANGERLAUBNIS:
- —
- Der Kommission gemeldete nationale Regelungen
- —
- Anzahl ausgestellter Fangerlaubnisse
- —
- Anzahl ausgesetzter Fangerlaubnisse
- —
- Anzahl endgültig entzogener Fangerlaubnisse
- —
- Anzahl festgestellter Fangerlaubnisverstöße
2.3 Artikel 8 der Kontrollverordnung
MARKIERUNG VON FANGGERÄTEN:
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
2.4 Artikel 9 der Kontrollverordnung
SCHIFFSÜBERWACHUNGSSYSTEME
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge zwischen <12 und >15 m Länge über alles mit betriebsfähigem VMS
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge von 15 m Länge über alles mit betriebsfähigem VMS
- —
- Anzahl Fischereihilfsfahrzeuge mit betriebsfähigem VMS
- —
- Anzahl von der VMS-Vorschrift ausgenommener Fischereifahrzeuge unter 15 m Länge
- —
- Anzahl festgestellter VMS-Verstöße bei Fischereifahrzeugen der Union
- —
- Angaben zu der für das FÜZ zuständigen Behörde
2.5 Artikel 10 der Kontrollverordnung
AUTOMATISCHES SCHIFFSIDENTIFIZIERUNGSSYSTEM (AIS)
- —
- Anzahl mit AIS ausgestatteter Fischereifahrzeuge
- —
- Anzahl AIS-fähiger FÜZ
2.6 Artikel 11 der Kontrollverordnung
SCHIFFSORTUNGSSYSTEM (VDS)
- —
- Anzahl VDS-fähiger FÜZ
2.7 Artikel 13 der Kontrollverordnung
NEUE TECHNOLOGIEN
- —
- Durchgeführte Pilotprojekte
3. FISCHEREIKONTROLLE
ZUSAMMENFASSUNG
KONTROLLE DER NUTZUNG VON FANGMÖGLICHKEITEN
3.1 Artikel 14, 15 und 16 der Kontrollverordnung
FÜHREN UND ÜBERMITTLUNG VON FISCHEREILOGBÜCHERN UND ANLANDEERKLÄRUNGEN
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge mit elektronischem Logbuch
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge mit Papier-Logbuch
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge unter 10 m mit Papier-Logbuch
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit Fischereilogbüchern und Anlandeerklärungen
3.2 Artikel 16 und 25 der Kontrollverordnung
FISCHEREIFAHRZEUGE, FÜR DIE DIE VORSCHRIFTEN ÜBER FISCHEREILOGBÜCHER UND ANLANDEERKLÄRUNGEN NICHT GELTEN
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge, für die Stichprobenpläne gelten
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge, die mittels Verkaufsbelegen überwacht werden
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
3.3 Artikel 17 der Kontrollverordnung
ANMELDUNG
- —
- Anzahl in FÜZ eingegangener Anmeldungen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
3.4 Artikel 18 der Kontrollverordnung
ANMELDUNG DER ANLANDUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT
- —
- Anzahl eingegangener Anmeldungen in FÜZ des Küstenstaats
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
3.5 Artikel 20 der Kontrollverordnung
UMLADUNGEN IN HÄFEN ODER AN ANDEREN PLÄTZEN
- —
- Anzahl vom Mitgliedstaat genehmigter Umladungen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
3.6 Artikel 21 und 22 der Kontrollverordnung
UMLADUNGEN IN HÄFEN ODER AN ANDEREN PLÄTZEN
- —
- Anzahl ausgenommener Fischereifahrzeuge
3.7 Artikel 26 der Kontrollverordnung
ÜBERWACHUNG DES FISCHEREIAUFWANDS
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit Fischereiaufwandsmeldungen
- —
- Anzahl von der Fischereiaufwandsregelung ausgenommener Fischereifahrzeuge nach Gebieten
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße mit nicht gemeldetem Fanggerät
3.8 Artikel 33 und 34 der Kontrollverordnung
AUFZEICHNUNG VON FANGMENGEN UND FISCHEREIAUFWAND
- —
- Durchführung von Artikel 33 der Kontrollverordnung
- —
- Nähere Angaben zu den jährlich gemeldeten Schließungen von Fischereien
3.9 Artikel 35 der Kontrollverordnung
SCHLIESSUNG VON FISCHEREIEN
- —
- Durchführung von Artikel 35 der Kontrollverordnung
4. KONTROLLE DES FLOTTENMANAGEMENTS
4.1 Artikel 38 der Kontrollverordnung
FANGKAPAZITÄT
- —
- Einhaltung von Artikel 38 Absatz 1 der Kontrollverordnung
- —
- Anzahl überprüfter Maschinenleistungen gemäß Artikel 41
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
4.2 Artikel 42 der Kontrollverordnung
UMLADUNG IM HAFEN
- —
- Anzahl genehmigter Umladungen pelagischer Fänge
4.3 Artikel 43 der Kontrollverordnung
BEZEICHNETE HÄFEN
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
4.4 Artikel 44 der Kontrollverordnung
GETRENNTE LAGERUNG DER FÄNGE DEMERSALER ARTEN, FÜR DIE EIN MEHRJAHRESPLAN GILT
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
4.5 Artikel 46 der Kontrollverordnung
NATIONALE KONTROLLPROGRAMME
- —
- Nähere Angaben zu den Programmen der Mitgliedstaaten
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
5. KONTROLLE DER TECHNISCHEN MASSNAHMEN
ZUSAMMENFASSUNG
5.1 Artikel 47 der Kontrollverordnung
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße gegen die Vorschriften zur Verstauung von Fanggerät
5.2 Artikel 48 der Kontrollverordnung
BERGUNG VON VERLOREN GEGANGENEM FANGGERÄT
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
5.3 Artikel 49 der Kontrollverordnung
ZUSAMMENSETZUNG DER FÄNGE
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
6. KONTROLLE DER GEBIETE MIT FANGBESCHRÄNKUNGEN
ZUSAMMENFASSUNG
6.1 Artikel 50 der Kontrollverordnung
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße bei EU- und bei Drittlandschiffen
7. AD-HOC-SCHLIESSUNG VON FISCHEREIEN
ZUSAMMENFASSUNG
7.1 Artikel 53 der Kontrollverordnung
- —
- Nähere Angaben zu verfügten Ad-hoc-Schließungen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
8. KONTROLLE DER FREIZEITFISCHEREI
ZUSAMMENFASSUNG
8.1 Artikel 55 der Kontrollverordnung
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße illegaler Vermarktung
9. KONTROLLE DER VERMARKTUNG
ZUSAMMENFASSUNG
9.1 Artikel 56 der Kontrollverordnung
GRUNDSÄTZE FÜR DIE KONTROLLE DER VERMARKTUNG
- —
- Nähere Angaben zum Stand der Durchführung
9.2 Artikel 57 der Kontrollverordnung
GEMEINSAME VERMARKTUNGSNORMEN
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.3 Artikel 58 der Kontrollverordnung
RÜCKVERFOLGBARKEIT
- —
- Stand der Durchführung
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.4 Artikel 59 der Kontrollverordnung
ERSTVERKAUF
- —
- Anzahl eingetragener Käufer, Fischauktionen oder sonstiger für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen verantwortlicher Stellen oder Personen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.5 Artikel 60 der Kontrollverordnung
WIEGEN
- —
- Anzahl Stichprobenpläne für das Wiegen bei der Anlandung
- —
- Anzahl Fischereifahrzeuge, die auf See wiegen dürfen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.6 Artikel 61 der Kontrollverordnung
WIEGEN NACH DER BEFÖRDERUNG
- —
- Anzahl Kontrollpläne für das Wiegen nach dem Transport
- —
- Anzahl gemeinsamer Kontrollprogramme mit anderen Mitgliedstaaten zur Beförderung vor dem Wiegen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.7 Artikel 62 der Kontrollverordnung
AUSFÜLLEN UND ÜBERMITTLUNG VON VERKAUFSBELEGEN
- —
- Anzahl elektronisch übermittelter Verkaufsbelege
- —
- Anzahl von den Verkaufsbelegbestimmungen ausgenommener Einrichtungen/Personen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.8 Artikel 66 der Kontrollverordnung
ÜBERNAHMEERKLÄRUNGEN
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
9.9 Artikel 68 der Kontrollverordnung
AUSFÜLLEN UND ÜBERMITTLUNG VON TRANSPORTDOKUMENTEN
- —
- Stand der Durchführung
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
10. ERZEUGERORGANISATIONEN SOWIE PREIS- UND INTERVENTIONSREGELUNGEN
ZUSAMMENFASSUNG
10.1 Artikel 69 der Kontrollverordnung
ÜBERWACHUNG VON ERZEUGERORGANISATIONEN
- —
- Anzahl abgeschlossener Überprüfungen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit der Ratsverordnung (EG) Nr. 104/2000
10.2 Artikel 70 der Kontrollverordnung
ÜBERWACHUNG VON PREIS- UND INTERVENTIONSREGELUNGEN
- —
- Anzahl abgeschlossener Überprüfungen von Preis- und Interventionsregelungen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
11. SCHIFFSÜBERWACHUNG
ZUSAMMENFASSUNG
11.1 Artikel 71 der Kontrollverordnung
SICHTUNGEN UND ORTUNG AUF SEE
- —
- Anzahl erstellter Berichte
- —
- Anzahl eingegangener Berichte
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
11.2 Artikel 73 der Kontrollverordnung
KONTROLLBEOBACHTER
- —
- Anzahl durchgeführter Kontrollbeobachterprogramme
- —
- Anzahl eingegangener Kontrollbeobachterberichte
- —
- Anzahl gemeldeter Verstöße
12. INSPEKTIONEN UND VERFAHREN
ZUSAMMENFASSUNG
12.1 Artikel 74, 76 der Kontrollverordnung
DURCHFÜHRUNG VON INSPEKTIONEN
- —
- Anzahl Voll-/Teilzeit-Fischereiinspektoren
- —
- Prozentsatz der Arbeitszeit von Voll-/Teilzeitinspektoren, der auf Fischereikontrollen und -inspektionen verwendet wird
- —
- Anzahl Inspektionen, aufgeschlüsselt nach Art der Inspektion, der Voll-/Teilzeitinspektoren
- —
- Anzahl von Voll-/Teilzeitinspektoren festgestellter Verstöße
12.2 INSPEKTIONSMITTEL: SCHIFFE
- —
- Anzahl EU-kofinanzierter, ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See
- —
- Anzahl von der EU nicht kofinanzierter, ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See
- —
- Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit von EU-kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen
- —
- Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit von von der EU nicht kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen
- —
- Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit aller ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe
- —
- Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtarbeitszeit von EU-kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen
- —
- Anzahl nicht ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See
- —
- Zeitlich auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz
- —
- Gesamttage auf See von allen Schiffen
12.3 INSPEKTIONSTÄTIGKEIT: AUF SEE
- —
- Anzahl Inspektionen auf See aller Fischereifahrzeuge jedes Mitgliedstaats
- —
- Anzahl vom Mitgliedstaat auf See festgestellter Verstöße
- —
- Anzahl Inspektionen auf See von Drittlandschiffen (Drittland angeben)
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße bei Hilfsschiffen
12.4 INSPEKTIONSMITTEL: ÜBERWACHUNGSFLUGZEUGE
- —
- Anzahl für Fischereikontrollen eingesetzter Flugzeuge und insgesamt auf Fischereiüberwachung verwendete Flugstunden
- —
- Auf Fischereiüberwachung verwendeter Prozentsatz der Betriebsstunden
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
12.5 FOLGEMASSNAHMEN ZU INSPEKTIONEN UND FESTGESTELLTEN VERSTÖSSEN
- —
- Anzahl eingegebener Überwachungsberichte in die Fischereikontrolldatenbank
- —
- Anzahl eingegebener Inspektionsberichte in die Fischereikontrolldatenbank
- —
- Anzahl Fälle, in denen Strafpunkte vergeben wurden
- —
- Anzahl auf einen anderen Mitgliedstaat übertragener Verfahren
- —
- Anzahl von EU-Inspektoren innerhalb der Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats festgestellter Verstöße
12.6 Artikel 75 der Kontrollverordnung
AUFGABEN DES BETREIBERS
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
12.7 Artikel 79
EU-INSPEKTOREN
- —
- Anzahl gemeinsamer Einsatzpläne innerhalb der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße bei gemeinsamen Einsatzplänen
12.8 Artikel 80, 81, 82, 83, 84 der Kontrollverordnung
INSPEKTIONEN VON FISCHEREIFAHRZEUGEN AUSSERHALB DER GEWÄSSER DES INSPIZIERENDEN MITGLIEDSTAATS
- —
- Anzahl durchgeführter Inspektionen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
12.9 Artikel 85, 86 der Kontrollverordnung
VERFAHREN BEI VERSTÖSSEN, DIE BEI INSPEKTIONEN FESTGESTELLT WERDEN
- —
- Anzahl durchgeführter Inspektionen
- —
- Anzahl festgestellter Verstöße
- —
- Anzahl auf den Flaggenstaat übertragener Verfahren
- —
- Anzahl Inspektionen durch EU-Inspektoren
13. DURCHSETZUNG
ZUSAMMENFASSUNG
Artikel 89, 90, 91 der Kontrollverordnung
MASSNAHMEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
- —
- Stand der Durchführung
13.1 Artikel 92 der Kontrollverordnung
STRAFPUNKTESYSTEM
- —
- Anzahl festgestellter schwerer Verstöße
- —
- Anzahl Fälle, in denen Lizenzinhaber mit Strafpunkten belegt wurden
- —
- Stand der Durchführung eines Strafpunktesystems für Schiffskapitäne
13.2 Artikel 93 der Kontrollverordnung
NATIONALE VERSTOSSKARTEI
- —
- Stand der Durchführung
14. KONTROLLPROGRAMME
14.1 Artikel 94 der Kontrollverordnung
GEMEINSAME KONTROLLPROGRAMME
- —
- Anzahl durchgeführter gemeinsamer Kontrollprogramme
14.2 Artikel 95 der Kontrollverordnung
SPEZIFISCHE KONTROLL- UND INSPEKTIONSPROGRAMME
- —
- Anzahl durchgeführter spezifischer Kontroll- und Inspektionsprogramme
15. DATEN UND INFORMATIONEN
ANALYSE UND AUDIT DER DATEN
15.1 Artikel 109-116 der Kontrollverordnung
- —
- Zusammenfassung des Stands der Durchführung
16. DURCHFÜHRUNG
16.1 Artikel 117 und 118 der Kontrollverordnung
VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT UND AMTSHILFE