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Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) 2011/404

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

  • TITEL III: FISCHEREIKONTROLLE
    • KAPITEL III: Gemeinsame Vorschriften für Fischereilogbücher, Umladeerklärungen und Anlandeerklärungen in Papier- oder elektronischer Form
      • Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften für die Bestimmung des Lebendgewichts

Art. 48 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
1.
„Aufmachung“ die Form gemäß Anhang I, zu der der Fisch an Bord des Fischereifahrzeugs vor der Anlandung verarbeitet wird;
2.
„Sammelaufmachung“ eine Aufmachungsform aus zwei oder mehr Teilen desselben Fischs.