Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden.²Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert.
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1: Allgemeiner Teil
Abschnitt 1: Personen
Titel 1: Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer