freiRecht
Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch

  • Buch 5: Erbrecht
    • Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
      • Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
        • Untertitel 1: Nachlassverbindlichkeiten

§ 1968 Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.