Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
- Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Titel 5: Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Untertitel 2: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 357d Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. ²Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. ³Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.