freiRecht
Strafprozeßordnung

Strafprozeßordnung

  • Achtes Buch: Schutz und Verwendung von Daten
    • Vierter Abschnitt: Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten

§ 499 Löschung elektronischer Aktenkopien

Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.