Strafprozeßordnung
- Achtes Buch: Schutz und Verwendung von Daten
- Vierter Abschnitt: Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten
§ 499 Löschung elektronischer Aktenkopien
Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.