Strafprozeßordnung
- Achtes Buch: Schutz und Verwendung von Daten
- Zweiter Abschnitt: Regelungen über die Datenverarbeitung
§ 486 Gemeinsame Dateisysteme
Die personenbezogenen Daten können für die in den §§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden. ²Dies gilt für Fälle des § 483 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 485 Satz 4, entsprechend.
- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
- Zweiter Abschnitt: Gerichtsstand
- Dritter Abschnitt: Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
- Vierter Abschnitt: Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Fünfter Abschnitt: Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Sechster Abschnitt: Zeugen
- Siebter Abschnitt: Sachverständige und Augenschein
- Achter Abschnitt: Ermittlungsmaßnahmen
- Neunter Abschnitt: Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Abschnitt 9a: Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
- Abschnitt 9b: Vorläufiges Berufsverbot
- Zehnter Abschnitt: Vernehmung des Beschuldigten
- Elfter Abschnitt: Verteidigung
- Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
- Erster Abschnitt: Öffentliche Klage
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der öffentlichen Klage
- Dritter Abschnitt: (weggefallen)
- Vierter Abschnitt: Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- Fünfter Abschnitt: Vorbereitung der Hauptverhandlung
- Sechster Abschnitt: Hauptverhandlung
- Siebter Abschnitt: Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- Achter Abschnitt: Verfahren gegen Abwesende
- Drittes Buch: Rechtsmittel
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Beschwerde
- Dritter Abschnitt: Berufung
- Vierter Abschnitt: Revision
- Viertes Buch: Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- Fünftes Buch: Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Erster Abschnitt: Privatklage
- Zweiter Abschnitt: Nebenklage
- Dritter Abschnitt: Entschädigung des Verletzten
- Vierter Abschnitt: Sonstige Befugnisse des Verletzten
- Sechstes Buch: Besondere Arten des Verfahrens
- Erster Abschnitt: Verfahren bei Strafbefehlen
- Zweiter Abschnitt: Sicherungsverfahren
- Abschnitt 2a: Beschleunigtes Verfahren
- Dritter Abschnitt: Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- Vierter Abschnitt: Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Erster Abschnitt: Strafvollstreckung
- Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens
- Achtes Buch: Schutz und Verwendung von Daten
- Erster Abschnitt: Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- Zweiter Abschnitt: Regelungen über die Datenverarbeitung
- Dritter Abschnitt: Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Vierter Abschnitt: Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten
- Fünfter Abschnitt: Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes