Strafprozeßordnung
- Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens
§ 468 Kosten bei Straffreierklärung
Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.