Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Vierter Abschnitt: Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Abschnitt 4a: Gerichtliche Entscheidungen
§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.