freiRecht
Strafprozeßordnung

Strafprozeßordnung

  • Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
    • Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft

In den Fällen der §§ 165 und 166 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.