freiRecht
Zivilprozessordnung

Zivilprozessordnung

  • Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug
    • Abschnitt 1: Verfahren vor den Landgerichten
      • Titel 2: Urteil

§ 303 Zwischenurteil

Ist ein Zwischenstreit zur Entscheidung reif, so kann die Entscheidung durch Zwischenurteil ergehen.