Zivilprozessordnung
- Buch 1: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 3: Verfahren
- Titel 2: Verfahren bei Zustellungen
- Untertitel 1: Zustellungen von Amts wegen
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme
Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. ²Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. ³Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.