Zivilprozessordnung
- Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Abschnitt 4: Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Titel 2: Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
§ 1082 Vollstreckungstitel
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.