Zivilprozessordnung
- Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Abschnitt 5: Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Titel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.