Zivilprozessordnung
- Buch 1: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 3: Verfahren
- Titel 2: Verfahren bei Zustellungen
- Untertitel 1: Zustellungen von Amts wegen
§ 190 Einheitliche Zustellungsformulare
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.