Abgabenordnung
- Vierter Teil: Durchführung der Besteuerung
- Dritter Abschnitt: Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- 3. Unterabschnitt: Zerlegung und Zuteilung
§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften
Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.