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Abgabenordnung

Abgabenordnung

  • Vierter Teil: Durchführung der Besteuerung
    • Dritter Abschnitt: Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
      • 3. Unterabschnitt: Zerlegung und Zuteilung

§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.