Abgabenordnung
- Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
- Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
§ 68 Einzelne Zweckbetriebe
Zweckbetriebe sind auch:
- 1.
- a)
- Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime, Erholungsheime, Mahlzeitendienste, wenn sie in besonderem Maß den in § 53 genannten Personen dienen (§ 66 Abs. 3),
- b)
- Kindergärten, Kinder-, Jugend- und Studentenheime, Schullandheime und Jugendherbergen,
- 2.
- a)
- landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, die der Selbstversorgung von Körperschaften dienen und dadurch die sachgemäße Ernährung und ausreichende Versorgung von Anstaltsangehörigen sichern,
- b)
- andere Einrichtungen, die für die Selbstversorgung von Körperschaften erforderlich sind, wie Tischlereien, Schlossereien,
wenn die Lieferungen und sonstigen Leistungen dieser Einrichtungen an Außenstehende dem Wert nach 20 Prozent der gesamten Lieferungen und sonstigen Leistungen des Betriebs - einschließlich der an die Körperschaften selbst bewirkten - nicht übersteigen,
- 3.
- a)
- Werkstätten für behinderte Menschen, die nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können,
- b)
- Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, in denen behinderte Menschen aufgrund ärztlicher Indikationen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses zum Träger der Therapieeinrichtung mit dem Ziel behandelt werden, körperliche oder psychische Grundfunktionen zum Zwecke der Wiedereingliederung in das Alltagsleben wiederherzustellen oder die besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten auszubilden, zu fördern und zu trainieren, die für eine Teilnahme am Arbeitsleben erforderlich sind, und
- c)
- Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind; auf die Quote werden psychisch kranke Menschen im Sinne des § 215 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch angerechnet,
- 4.
- Einrichtungen, die zur Durchführung der Fürsorge für blinde Menschen und zur Durchführung der Fürsorge für körperbehinderte Menschen unterhalten werden,
- 5.
- Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen,
- 6.
- von den zuständigen Behörden genehmigte Lotterien und Ausspielungen, wenn der Reinertrag unmittelbar und ausschließlich zur Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke verwendet wird,
- 7.
- kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, und kulturelle Veranstaltungen, wie Konzerte, Kunstausstellungen; dazu gehört nicht der Verkauf von Speisen und Getränken,
- 8.
- Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen; dies gilt auch, soweit die Einrichtungen den Teilnehmern dieser Veranstaltungen selbst Beherbergung und Beköstigung gewähren,
- 9.
- Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert. ²Der Wissenschaft und Forschung dient auch die Auftragsforschung. ³Nicht zum Zweckbetrieb gehören Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse beschränken, die Übernahme von Projektträgerschaften sowie wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug.
- Abgabenordnung
- Erster Teil: Einleitende Vorschriften
- Erster Abschnitt: Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt: Steuerliche Begriffsbestimmungen
- Dritter Abschnitt: Zuständigkeit der Finanzbehörden
- Vierter Abschnitt: Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
- Fünfter Abschnitt: Haftungsbeschränkung für Amtsträger
- Sechster Abschnitt: Rechte der betroffenen Person
- Siebter Abschnitt: Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
- Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
- Erster Abschnitt: Steuerpflichtiger
- Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis
- Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
- Vierter Abschnitt: Haftung
- Dritter Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze
- 1. Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren
- 2. Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen
- 3. Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
- I. Allgemeines
- II. Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten
- III. Beweis durch Urkunden und Augenschein
- IV. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte
- V. Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
- 4. Unterabschnitt: Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
- 5. Unterabschnitt: Rechts- und Amtshilfe
- Zweiter Abschnitt: Verwaltungsakte
- Vierter Teil: Durchführung der Besteuerung
- Erster Abschnitt: Erfassung der Steuerpflichtigen
- 1. Unterabschnitt: Personenstands- und Betriebsaufnahme
- 2. Unterabschnitt: Anzeigepflichten
- 3. Unterabschnitt: Identifikationsmerkmal
- Zweiter Abschnitt: Mitwirkungspflichten
- 1. Unterabschnitt: Führung von Büchern und Aufzeichnungen
- 2. Unterabschnitt: Steuererklärungen
- 3. Unterabschnitt: Kontenwahrheit
- Dritter Abschnitt: Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- 1. Unterabschnitt: Steuerfestsetzung
- I. Allgemeine Vorschriften
- II. Festsetzungsverjährung
- III. Bestandskraft
- IV. Kosten
- 2. Unterabschnitt: Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
- I. Gesonderte Feststellungen
- II. Festsetzung von Steuermessbeträgen
- 3. Unterabschnitt: Zerlegung und Zuteilung
- 4. Unterabschnitt: Haftung
- Vierter Abschnitt: Außenprüfung
- 1. Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- 2. Unterabschnitt: Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung
- Fünfter Abschnitt: Steuerfahndung (Zollfahndung)
- Sechster Abschnitt: Steueraufsicht in besonderen Fällen
- Fünfter Teil: Erhebungsverfahren
- Erster Abschnitt: Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- 1. Unterabschnitt: Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- 2. Unterabschnitt: Zahlung, Aufrechnung, Erlass
- 3. Unterabschnitt: Zahlungsverjährung
- Zweiter Abschnitt: Verzinsung, Säumniszuschläge
- 1. Unterabschnitt: Verzinsung
- 2. Unterabschnitt: Säumniszuschläge
- Dritter Abschnitt: Sicherheitsleistung
- Sechster Teil: Vollstreckung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen
- 1. Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- 2. Unterabschnitt: Aufteilung einer Gesamtschuld
- 3. Unterabschnitt: Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- I. Allgemeines
- II. Vollstreckung in Sachen
- III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- 4. Unterabschnitt: Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- 5. Unterabschnitt: Arrest
- 6. Unterabschnitt: Verwertung von Sicherheiten
- Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
- 1. Unterabschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
- 2. Unterabschnitt: Erzwingung von Sicherheiten
- Vierter Abschnitt: Kosten
- Siebenter Teil: Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit
- Zweiter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
- Achter Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt: Strafvorschriften
- Zweiter Abschnitt: Bußgeldvorschriften
- Dritter Abschnitt: Strafverfahren
- 1. Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- 2. Unterabschnitt: Ermittlungsverfahren
- I. Allgemeines
- II. Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
- III. Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft
- IV. Steuer- und Zollfahndung
- V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
- 3. Unterabschnitt: Gerichtliches Verfahren
- 4. Unterabschnitt: Kosten des Verfahrens
- Vierter Abschnitt: Bußgeldverfahren
- Neunter Teil: Schlussvorschriften