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Abgabenordnung

Abgabenordnung

  • Sechster Teil: Vollstreckung
    • Vierter Abschnitt: Kosten

§ 338 Gebührenarten

Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.