freiRecht
Abgabenordnung

Abgabenordnung

  • Erster Teil: Einleitende Vorschriften
    • Dritter Abschnitt: Zuständigkeit der Finanzbehörden

§ 17 Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.