Abgabenordnung
- Dritter Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze
- 5. Unterabschnitt: Rechts- und Amtshilfe
§ 113 Auswahl der Behörde
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.