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Abgabenordnung

Abgabenordnung

  • Sechster Teil: Vollstreckung
    • Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen
      • 5. Unterabschnitt: Arrest

§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.