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Abgabenordnung

Abgabenordnung

  • Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
    • Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis

§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.