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Zollkodex

Zollkodex

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

  • TITEL IX: ELEKTRONISCHE SYSTEME, VEREINFACHUNGEN, BEFUGNISÜBERTRAGUNG, AUSSCHUSSVERFAHREN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    • KAPITEL 2: Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften

Art. 282 Tests

Die Kommission kann einen oder mehrere Mitgliedstaaten auf Antrag ermächtigen, für einen begrenzten Zeitraum Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften – insbesondere im IT-gestützten Bereich – zu testen. ²Diese Tests wirken sich nicht auf die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten aus, die nicht an den Tests teilnehmen, und werden regelmäßig bewertet.