Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.
Zollkodex
TITEL I: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
KAPITEL 1: Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
TITEL V: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DEN ZOLLRECHTLICHEN STATUS, DIE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN IN EIN ZOLLVERFAHREN SOWIE DIE ÜBERPRÜFUNG, ÜBERLASSUNG UND VERWERTUNG VON WAREN