Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften zur Anwendung von Artikel 177 Absatz 1 für die Ermittlung der Unterposition des Zolltarifs.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.