freiRecht
Zollkodex

Zollkodex

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

  • TITEL IV: VERBRINGEN VON WAREN IN DAS ZOLLGEBIET DER UNION
    • KAPITEL 2: Ankunft der Waren
      • Abschnitt 1: Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union

Art. 138 Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln fest für:

a)
die Ankunftsmeldung gemäß Artikel 133,
b)
die Beförderung von Waren gemäß Artikel 135 Absatz 5.

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.