TITEL IV: VERBRINGEN VON WAREN IN DAS ZOLLGEBIET DER UNION
KAPITEL 1: Summarische Eingangsanmeldung
Art. 128 Risikoanalyse
Die in Artikel 127 Absatz 3 genannte Zollstelle sorgt innerhalb einer bestimmten Frist dafür, dass in erster Linie für Zwecke der Sicherheit und des Schutzes eine Risikoanalyse auf der Grundlage der in Artikel 127 Absatz 1 genannten summarischen Eingangsanmeldung oder der in Artikel 127 Absatz 8 genannten Angaben durchgeführt wird, und trifft die aufgrund der Analyseergebnisse erforderlichen Maßnahmen.
Zollkodex
TITEL I: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
KAPITEL 1: Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
TITEL V: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DEN ZOLLRECHTLICHEN STATUS, DIE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN IN EIN ZOLLVERFAHREN SOWIE DIE ÜBERPRÜFUNG, ÜBERLASSUNG UND VERWERTUNG VON WAREN