Handelsgesetzbuch
- Viertes Buch: Handelsgeschäfte
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 348
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
- Handelsgesetzbuch
- Erstes Buch: Handelsstand
- Erster Abschnitt: Kaufleute
- Zweiter Abschnitt: Handelsregister; Unternehmensregister
- Dritter Abschnitt: Handelsfirma
- Vierter Abschnitt: Handelsbücher
- Fünfter Abschnitt: Prokura und Handlungsvollmacht
- Sechster Abschnitt: Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
- Siebenter Abschnitt: Handelsvertreter
- Achter Abschnitt: Handelsmakler
- Neunter Abschnitt: Bußgeldvorschriften
- Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
- Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft
- Erster Titel: Errichtung der Gesellschaft
- Zweiter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander
- Dritter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten
- Vierter Titel: Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern
- Fünfter Titel: Liquidation der Gesellschaft
- Sechster Titel: Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung.
- Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft
- Dritter Abschnitt: Stille Gesellschaft
- Drittes Buch: Handelsbücher
- Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute
- Erster Unterabschnitt: Buchführung. Inventar
- Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Titel: Ansatzvorschriften
- Dritter Titel: Bewertungsvorschriften
- Dritter Unterabschnitt: Aufbewahrung und Vorlage
- Vierter Unterabschnitt: Landesrecht
- Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Titel: Bilanz
- Dritter Titel: Gewinn- und Verlustrechnung
- Vierter Titel: (weggefallen)
- Fünfter Titel: Anhang
- Sechster Titel: Lagebericht
- Zweiter Unterabschnitt: Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- Erster Titel: Anwendungsbereich
- Zweiter Titel: Konsolidierungskreis
- Dritter Titel: Inhalt und Form des Konzernabschlusses
- Vierter Titel: Vollkonsolidierung
- Fünfter Titel: Bewertungsvorschriften
- Sechster Titel: Anteilmäßige Konsolidierung
- Siebenter Titel: Assoziierte Unternehmen
- Achter Titel: Konzernanhang
- Neunter Titel: Konzernlagebericht
- Zehnter Titel: Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards
- Dritter Unterabschnitt: Prüfung
- Vierter Unterabschnitt: Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers
- Fünfter Unterabschnitt: Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften
- Sechster Unterabschnitt: Straf- und BußgeldvorschriftenOrdnungsgelder
- Erster Titel: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Zweiter Titel: Ordnungsgelder
- Dritter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
- Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
- Erster Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
- Erster Titel: Anwendungsbereich
- Zweiter Titel: Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß
- Dritter Titel: Bewertungsvorschriften
- Vierter Titel: Währungsumrechnung
- Fünfter Titel: Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Konzernzwischenabschluß
- Sechster Titel: Prüfung
- Siebenter Titel: Offenlegung
- Achter Titel: Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
- Zweiter Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
- Erster Titel: Anwendungsbereich
- Zweiter Titel: Jahresabschluß, Lagebericht
- Dritter Titel: Bewertungsvorschriften
- Vierter Titel: Versicherungstechnische Rückstellungen
- Fünfter Titel: Konzernabschluß, Konzernlagebericht
- Sechster Titel: Prüfung
- Siebenter Titel: Offenlegung
- Achter Titel: Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
- Dritter Unterabschnitt: Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
- Erster Titel: Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
- Zweiter Titel: Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung
- Dritter Titel: Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
- Fünfter Abschnitt: Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat
- Sechster Abschnitt: Prüfstelle für Rechnungslegung
- Viertes Buch: Handelsgeschäfte
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Handelskauf
- Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft
- Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut
- Dritter Unterabschnitt: Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln
- Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft
- Sechster Abschnitt: Lagergeschäft
- Fünftes Buch: Seehandel
- Erster Abschnitt: Personen der Schifffahrt
- Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge
- Erster Unterabschnitt: Seefrachtverträge
- Erster Titel: Stückgutfrachtvertrag
- Erster Untertitel: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Untertitel: Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
- Dritter Untertitel: Beförderungsdokumente
- Zweiter Titel: Reisefrachtvertrag
- Zweiter Unterabschnitt: Personenbeförderungsverträge
- Dritter Abschnitt: Schiffsüberlassungsverträge
- Erster Unterabschnitt: Schiffsmiete
- Zweiter Unterabschnitt: Zeitcharter
- Vierter Abschnitt: Schiffsnotlagen
- Erster Unterabschnitt: Schiffszusammenstoß
- Zweiter Unterabschnitt: Bergung
- Dritter Unterabschnitt: Große Haverei
- Fünfter Abschnitt: Schiffsgläubiger
- Sechster Abschnitt: Verjährung
- Siebter Abschnitt: Allgemeine Haftungsbeschränkung
- Achter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
- Neunter Abschnitt: (weggefallen)
- Elfter Abschnitt: (weggefallen)