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Handelsgesetzbuch

Handelsgesetzbuch

  • Erstes Buch: Handelsstand
    • Erster Abschnitt: Kaufleute

§ 5

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.