Handelsgesetzbuch
- Drittes Buch: Handelsbücher
- Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute
- Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
- Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
§ 244 Sprache. Währungseinheit
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.