Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission
(1)
Für die in Anhang VII Teil A genannten Erzeugnisse teilen die Mitgliedstaaten der Kommission in dem jeweiligen Zeitraum markttäglich bis 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit) des nächsten Arbeitstages folgende Angaben je Ursprungsdrittland mit:
Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe a teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die Einfuhrmärkte mit, die sie als repräsentativ ansehen, und die u. a. London, Mailand, Perpignan und Rungis umfassen.
Betragen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Gesamtmengen weniger als zehn Tonnen, so werden die entsprechenden Notierungen nicht an die Kommission übermittelt.
(2)
Die in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Notierungen werden aufgezeichnet
Sie werden um folgende Beträge gekürzt:
³Für die nach Unterabsatz 2 abzuziehenden Beförderungs- und Versicherungskosten können die Mitgliedstaaten Pauschalsätze festsetzen. ⁴Diese Pauschalsätze und die Methoden ihrer Berechnung sind der Kommission unverzüglich mitzuteilen.
(3) Werden die gemäß Absatz 2 aufgezeichneten Notierungen auf der Stufe Großhändler/Einzelhändler erfasst, so werden sie gekürzt um
(4)
Als repräsentativ für die in Anhang VII Teil A aufgeführten Erzeugnisse, die speziellen Vermarktungsnormen unterliegen, gelten
Der in Unterabsatz 1 Buchstabe c erwähnte Anpassungskoeffizient wird nach Abzug der in Absatz 2 angegebenen Beträge angewandt.
Für die in Anhang VII Teil A aufgeführten Erzeugnisse, die keinen speziellen Vermarktungsnormen unterliegen, gelten die Notierungen der Erzeugnisse, die der allgemeinen Vermarktungsnorm entsprechen, als repräsentativ.