Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission
(1)
Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder sonstige Marktteilnehmer erstatten die ihnen zu Unrecht gezahlten Beihilfen zuzüglich Zinsen und zahlen die in diesem Abschnitt vorgesehenen Geldbußen.
Bei der Berechnung der Zinsen
(2) Die wiedereingezogenen Beihilfebeträge, Zinsen und verhängten Geldbußen werden an den EGFL gezahlt.