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Verordnung (EU) 2017/891

Verordnung (EU) 2017/891

Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission

  • TITEL II: ERZEUGERORGANISATIONEN
    • KAPITEL III: Maßnahmen im Zusammenhang mit Krisenprävention und Krisenmanagement
      • Abschnitt 2: Investitionen zur effizienteren Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen

Art. 39 Investitionen im Zusammenhang mit der Mengensteuerung

(1) Die Mitgliedstaaten nehmen in ihre nationale Strategie ein Verzeichnis förderfähiger Investitionen auf, die für eine effizientere Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sorgen sollen.

(2) Bevor die Mitgliedstaaten die operationellen Programme mit Aktionen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Investitionen genehmigen, verlangen sie den Nachweis dafür, dass die vorgeschlagene Investition geeignet ist, eine Krise wirksam zu vermeiden oder ihr besser zu widerstehen.