Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission
(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission zusammen mit den für einen bestimmten Wirtschaftsbezirk und ein bestimmtes Erzeugnis gemäß Artikel 164 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verbindlichen Vorschriften Folgendes mit:
(2) Hat ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 164 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 nationale Vorschriften in Bezug auf die Repräsentativität im Falle der Ausdehnung von Vorschriften eines Branchenverbands erlassen, so teilt er der Kommission diese Vorschriften und ihre Begründung zusammen mit der eigentlichen Mitteilung der Ausdehnung der Vorschriften mit.
(3) Bevor die Kommission die ausgedehnten Vorschriften veröffentlicht, setzt sie die Mitgliedstaaten davon auf dem ihr am geeignetsten erscheinenden Weg in Kenntnis.