Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse
ANHANG XVII
1. „Flûte d'Alsace“:
(a) Art: eine Glasflasche, die aus einem geraden zylindrischen Flaschenkörper und einem lang gezogenen Flaschenhals besteht, mit annähernd folgenden Abmessungen:
(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind: bei Weinen aus im französischen Hoheitsgebiet geernteten Trauben die folgenden Weine mit Ursprungsbezeichnung:
Die Einschränkung der Verwendung dieser Flaschenart gilt jedoch nur für Weine, die aus im französischen Hoheitsgebiet geernteten Trauben gewonnen wurden.
2. „Bocksbeutel“ oder „Cantil“:
(a) Art: eine kurzhalsige, bauchig-runde, etwas abgeflachte Glasflasche mit ellipsoider Standfläche und mit ellipsoidem Querschnitt an der größten Wölbung des Flaschenkörpers:
(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:
(i) deutsche Weine mit Ursprungsbezeichnung von
(ii) italienische Weine mit Ursprungsbezeichnung von
(iii) griechische Weine:
(iv) portugiesische Weine:
3. „Clavelin“:
(a) Art: eine kurzhalsige Glasflasche mit einem Inhalt von 0,62 l, bestehend aus einem Zylinder mit breitschultrigem Aufsatz, von stämmigem Aussehen und mit annähernd folgenden Abmessungen:
(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:
4. „Tokaj“:
(a) Art: eine gerade langhalsige farblose Glasflasche aus einem zylindrischen Flaschenkörper mit folgenden Abmessungen:
(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:
ungarische und slowakische Weine mit Ursprungsbezeichnung von
ergänzt durch einen der folgenden traditionellen Begriffe:
Die Einschränkung der Verwendung dieser Flaschenart gilt jedoch nur für Weine, die aus im ungarischen oder slowakischen Hoheitsgebiet geernteten Trauben gewonnen wurden.