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Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

ANHANG XVII

ANHANG XVII

1.   „Flûte d'Alsace“:

(a) Art: eine Glasflasche, die aus einem geraden zylindrischen Flaschenkörper und einem lang gezogenen Flaschenhals besteht, mit annähernd folgenden Abmessungen:

Gesamthöhe/Durchmesser der Standfläche = 5:1;
Höhe des zylindrischen Flaschenkörpers = 1/3 der Gesamthöhe;

(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind: bei Weinen aus im französischen Hoheitsgebiet geernteten Trauben die folgenden Weine mit Ursprungsbezeichnung:

„Alsace“ oder „vin d'Alsace“, „Alsace Grand Cru“,
„Crépy“,
„Château-Grillet“,
„Côtes de Provence“, rot und rosé,
„Cassis“,
„Jurançon“, „Jurançon sec“,
„Béarn“, „Béarn-Bellocq“, rosé,
„Tavel“, rosé.

Die Einschränkung der Verwendung dieser Flaschenart gilt jedoch nur für Weine, die aus im französischen Hoheitsgebiet geernteten Trauben gewonnen wurden.

2.   „Bocksbeutel“ oder „Cantil“:

(a) Art: eine kurzhalsige, bauchig-runde, etwas abgeflachte Glasflasche mit ellipsoider Standfläche und mit ellipsoidem Querschnitt an der größten Wölbung des Flaschenkörpers:

Das Verhältnis Hauptachse/Nebenachse des ellipsoiden Querschnitts ist annähernd 2:1;
das Verhältnis Höhe des gewölbten Flaschenkörpers/zylindrischer Flaschenhals ist annähernd 2,5:1;

(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:

(i) deutsche Weine mit Ursprungsbezeichnung von

Franken,
Baden:— — mit Ursprung im Taubertal und im Schüpfergrund,— mit Ursprung in den Teilgemeinden Neuweier, Steinbach, Umweg und Varnhalt der Gemeinde Baden-Baden;

(ii) italienische Weine mit Ursprungsbezeichnung von

Santa Maddalena (St. Magdalener),
Valle Isarco (Eisacktaler) aus den Sorten Sylvaner und Müller-Thurgau,
Terlaner aus der Sorte Pinot bianco,
Bozner Leiten,
Alto Adige (Südtiroler), aus den Sorten Riesling, Müller-Thurgau, Pinot nero, Moscato giallo, Sylvaner, Lagrein, Pinot blanco (Weissburgunder) und Moscato rosa (Rosenmuskateller),
Greco di Bianco,
Trentino aus der Sorte Moscato;

(iii) griechische Weine:

Agioritiko,
Rombola Kephalonias,
Weine von der Insel Kefalonia,
Weine von der Insel Paros,
Weine mit geschützter geografischer Angabe vom Peloponnes;

(iv) portugiesische Weine:

Roséweine und ausschließlich die anderen Weine mit Ursprungsbezeichnung und geografischer Angabe, die nachweislich bereits vor ihrer Einteilung als Weine mit Ursprungsbezeichnung und geografischer Angabe handelsüblich in Flaschen von der Art „Cantil“ abgefüllt wurden.

3.   „Clavelin“:

(a) Art: eine kurzhalsige Glasflasche mit einem Inhalt von 0,62 l, bestehend aus einem Zylinder mit breitschultrigem Aufsatz, von stämmigem Aussehen und mit annähernd folgenden Abmessungen:

Gesamthöhe/Durchmesser der Standfläche = 2,75;
Höhe des zylindrischen Flaschenkörpers = 1/2 der Gesamthöhe;

(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:

französische Weine mit Ursprungsbezeichnung von
Côte du Jura,
Arbois,
L'Etoile,
Château Chalon.

4.   „Tokaj“:

(a) Art: eine gerade langhalsige farblose Glasflasche aus einem zylindrischen Flaschenkörper mit folgenden Abmessungen:

Höhe des zylindrischen Flaschenkörpers/Gesamthöhe = 1:2,7;
Gesamthöhe/Durchmesser der Standfläche = 1:3,6;
Fassungsvermögen: 500 ml, 375 ml, 250 ml, 100 ml oder 187,5 ml (im Falle der Ausfuhr in ein Drittland);
auf der Flasche darf ein Siegel aus dem Material der Flasche angebracht werden, das auf die Weinregion oder den Erzeuger verweist;

(b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:

ungarische und slowakische Weine mit Ursprungsbezeichnung von

Tokaj,
Vinohradnícka oblasť Tokaj,

ergänzt durch einen der folgenden traditionellen Begriffe:

aszú/výber,
aszúeszencia/esencia výberova,
eszencia/esencia,
máslas/mášláš,
fordítás/forditáš,
szamorodni/samorodné.

Die Einschränkung der Verwendung dieser Flaschenart gilt jedoch nur für Weine, die aus im ungarischen oder slowakischen Hoheitsgebiet geernteten Trauben gewonnen wurden.